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Bäckerhandwerk erreicht Stopp des "Whistleblower-Gesetzes" im Bundesrat

Das angedachte Hinweisgeberschutzgesetz ist nach Einsatz der Verbände des Bäckerhandwerks gekippt. Wie Bundesregierung und Bundestag nun weiter verfahren werden.

Wie bereits berichtet hat die Politik in den vergangenen Wochen ein Hinweisgeberschutzgesetz vorbereitet, das sicherstellen soll, dass sich Mitarbeiter, die Rechtsverstöße ihres Arbeitgebers melden wollen, keine Sorgen um nachteilige Konsequenzen machen müssen. Damit soll eine europäische Richtlinie umgesetzt werden.  

Der Zentralverband und die Landesinnungsverbände kritisierten jedoch, dass das Hinweisgeberschutzgesetz unklar formuliert ist und über die Anforderungen hinaus bürokratische Belastungen für die Betriebe mit sich bringen würde. Der Zentralverband und seine Landesinnungsverbände hatten deshalb beschlossen, noch einmal alle Landesregierungen anzuschreiben und deutlich auf die Konsequenzen des Gesetzes für die Betriebe des Bäckerhandwerks hinzuweisen – mit Erfolg: In seiner Sitzung am 10. Februar hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz die erforderliche Zustimmung verweigert, womit das Gesetz zunächst gescheitert ist.  

Das Votum des Bundesrates ist erfreulich, eröffnet es doch die Möglichkeit, dass im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zumindest einige mögliche Belastungen für Unternehmen reduziert werden, die sonst auf die Unternehmen in Deutschland zugekommen wären. Bundesregierung und Bundestag werden nun voraussichtlich den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.  

Wir werden Sie hierzu weiter informieren.

 

Stand: 2. März 2023